Zumutbarer Vermögensverzehr zur Deckung von Unterhalt
In einem aktuellen Entscheid (BGer 5A_496/2024 vom 21. Mai 2025) präzisiert das Bundesgericht die Voraussetzungen, unter denen ein unterhaltspflichtiger Elternteil gezwungen werden kann, auf sein Vermögen zurückzugreifen, wenn das laufende Einkommen zur Deckung der Unterhaltspflichten nicht ausreicht. Das Urteil bringt wichtige Klarstellungen – und korrigiert einen pauschalen Entscheid der Vorinstanz.