Verzicht auf eingeschränkte Revision neu nur für künftige Geschäftsjahre möglich
Der Verzicht auf eine eingeschränkte Revision, das sogenannte Opting-out, ermöglicht Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen, gänzlich auf die Revision zu verzichten. Möglich ist dies für Unternehmen, die die Voraussetzungen für die Pflicht zur ordentlichen Revision nicht erfüllen und weniger als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt haben. Voraussetzung ist zudem die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter oder Aktionäre sowie die Eintragung im Handelsregister. Dies ist besonders für kleine KMUs attraktiv, da es den administrativen und finanziellen Aufwand erheblich reduziert.