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Mögliche persönliche und finanzielle Folgen der Ehe

Bis Mitte des letzten Jahrhunderts hat ein grosser Teil der Menschen im Leben mindestens einmal geheiratet. Heute heiratet noch knapp die Hälfte der Volljährigen. Weiterhin gilt, dass sich im Frühjahr und Sommer besonders viele Paare das Jawort geben. Meist romantisch. Das Unromantische kommt oft zu kurz: Kenntnis und Klärung der ehelichen Pflichten und die Regelung des angemessenen ehelichen Güterstandes. Hier eine kurze Auslegeordnung:

Durch die Trauung werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Die augenscheinlichste Folge davon ist die Entscheidung über den gemeinsamen Familiennamen.

Die Ehegatten bestimmen ausserdem gemeinsam die eheliche Wohnung. Daran knüpft, dass für die Wohnungskündigung oder den Abschluss des Mietvertrages beide Ehegatten unterzeichnen müssen. Sind sich im Falle einer Scheidung die Eheleute nicht einig, wer weiter in der ehelichen Wohnung bleiben darf, entscheidet das Gericht anhand der konkreten Bedürfnisse über die Zuweisung.

Weiter sorgen die Ehegatten gemeinsam, ein jeder nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt der Familie. Sie verständigen sich darüber, wer welchen Beitrag leistet, namentlich durch Geldzahlungen, Besorgen des Haushaltes, Betreuen der Kinder oder durch Mithilfe im Beruf oder Gewerbe des andern. Diese Aufgabenteilung kann auch im Rahmen einer Scheidung eine Rolle spielen, insbesondere in Bezug auf Unterhaltsansprüche.

Für die laufenden Bedürfnisse der Familie kann jeder Ehegatte die eheliche Gemeinschaft vertreten. Die Ehegatten haften während des Zusammenlebens gemeinsam dafür. Im Umkehrschluss heisst dies, dass für die persönlichen Verpflichtungen jeder selbst haftet. Der Eheschluss führt nicht dazu, dass einem automatisch das Einkommen und Vermögen des anderen vollumfänglich zur Verfügung steht.

Bei der Auflösung der Ehe (durch Tod oder Scheidung) wird das Vermögen der Ehegatten nach den Vorschriften der Errungenschaftsbeteiligung auseinandergesetzt, sofern sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben oder der ausserordentliche Güterstand eingetreten ist.

Die Ehegatten sind gegenseitig erbberechtigt und pflichtteilsgeschützt. Besteuert werden sie aktuell noch gemeinsam. Insbesondere die damit im Zusammenhang stehende Heiratsstrafe, wodurch unter gewissen Umständen Verheiratete steuerlich schlechter gestellt sind als Unverheiratete, ist seit Jahren umstritten. Aktuell wird die Individualbesteuerung im Bundesparlament diskutiert, wobei jeder Ehepartner separat besteuert würde.

Von MLaw Véronique Dumoulin, publiziert in der Linth Zeitung und im Sarganserländer


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