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Gerichtsferien – Zeit für Verkehrsfragen am Bahnübergang

Die Gerichtsferien sind für uns Anwältinnen und Anwälte meist eine angenehm ruhige Zeit. Weniger Fristen, weniger Hektik – also Zeit, mich einmal nicht dem Erbrecht zu widmen, sondern dem Strassenverkehrsrecht. Aus aktuellem Anlass.

Kürzlich in Uznach stand ich im Auto brav hinter der Barriere, die von der Grynau her den Bahnübergang sichert. Kein Gegenverkehr. Ein BMW-Flitzer sah seine Chance: Er überholte die Kolonne links, schnitt an der Verkehrsinsel beim Fussgängerstreifen vorbei und bog vor der Barriere zügig in die Escherstrasse ein.

Als typische Anwältin fragte ich mich: Führerausweis weg oder nur eine Geldstrafe? Kaum war der Überflieger verschwunden, hob sich die Barriere. Die Kolonne setzte sich in Bewegung – obwohl das rote Blinklicht noch fleissig warnte. Und wieder die Frage: Busse oder Führerausweis weg?

Die juristische Antwort: Wer bei aktivem Wechselblinklicht fährt, verstösst gegen die Ordnungsbussenverordnung und wird mit einer Busse von CHF 250.- bestraft. Das Halten bei rot blinkenden Signalen ist zwingend. Aber: Seit 2006 gelten neue technische Vorschriften für Bahnübergänge: Beim Bau oder Umbau wird auf das sogenannte Nachblinken beim Öffnen der Barriere verzichtet. Die Kantonspolizei bestätigt, dass das Überqueren trotz Nachblinken nicht geahndet wird. Erfolgt die Durchfahrt hingegen beim Schliessen der Barriere, wird dies sanktioniert – aufgrund der bestehenden Gefährdung.

Zum Linksüberholen der Kolonne: Überholen ist gemäss Art. 35 SVG nur erlaubt, wenn der nötige Raum übersichtlich und frei ist und der Gegenverkehr nicht behindert wird. Dieser Raum fehlt, sobald sich zwischen Ausscheren und Wiedereinordnen ein gesetzliches Überholverbot befindet – etwa ein Fussgängerstreifen, eine Sicherheitslinie oder eine Mittelinsel. Solche Manöver gelten in der Regel als grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG. Die Folge: Mindestens eine Geldstrafe – und in der Regel zusätzlich ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten. Laut Auskunft der Kantonspolizei kam es an der betreffenden Stelle in der Vergangenheit nur vereinzelt zu Verzeigungen.

Es versteht sich von selbst, dass selten jemand überholt, wenn in der Mitte der Kolonne ein Patrouillenfahrzeug der Polizei steht. So oder so wünsche ich allen einen kühlen Kopf im Strassenverkehr. Geduld lohnt sich. Auch wenn’s blinkt und keiner kommt.

Von MLaw et lic. oec. Nathalie Glaus, publiziert in der Linth Zeitung und im Sarganserländer


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