(Kein) Rechtsvorschlag ohne Eingangsbestätigung
Mit einem Zahlungsbefehl über rund CHF 70 Mio. sah sich der Kanton Basel-Landschaft Anfang Dezember 2021 konfrontiert. Bemerkenswert ist dabei nicht nur der hohe Betrag, welcher in Betreibung gesetzt worden ist, sondern auch der gelassene Umgang des Kantons mit dem Zahlungsbefehl. Er reichte zwar fristgerecht einen Rechtsvorschlag ein, allerdings tat er dies per E-Mail. Dies ist durchaus zulässig, stellt aber ein beträchtliches Risiko dar, wie der jüngst zu diesem Fall ergangene Bundesgerichtsentscheid aufzeigt.