Strafbefreiung bei Beschimpfungen via E-Mail?
Beleidigungen und herabsetzende Äusserungen gehören leider häufig zu zwischenmenschlichen Konflikten, insbesondere in belastenden Beziehungen. Doch wann wird eine Beschimpfung strafrechtlich relevant? Nach Artikel 177 StGB liegt eine strafbare Beschimpfung vor, wenn jemand durch Worte, Gesten oder Schrift in seiner Ehre angegriffen wird. Das Gesetz erlaubt eine Strafbefreiung, wenn die beschimpfte Person unmittelbar durch eigenes ungebührliches Verhalten Anlass dazu gab.