Verbandsbeschwerde gutgeheissen: Behörden müssen Umweltverträglichkeit von Pestiziden besser prüfen
Mit Urteil vom 30. April 2025 (2C_341/2023) hebt das Bundesgericht die Bewilligung für erweiterte Anwendungsbereiche eines Pflanzenschutzmittels auf, welches Tefluthrin – ein synthetisches Insektizid – enthält. Die Risikoprüfung der Zulassungsbehörden war insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Nichtzielorganismen und Gewässer mangelhaft.