Arbeitszeugnis – was muss rein?
„Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zur vollen Zufriedenheit der Arbeitgeberin ausgeführt“. Klingt super. Ist es aber nicht. Zumindest dann nicht, wenn dieses Lob im Arbeitszeugnis auftaucht. Im Arbeitszeugnis beschreibt die erwähnte Formulierung lediglich eine gute, aber keine Top-Leistung. Letztere würde mit der (grammatikalisch fragwürdigen) Formulierung „zur vollsten Zufriedenheit“ umschrieben.