Rechtliche Beurteilung von Rabattierungsvarianten
Auszug aus Gutachten
Datenschutz und Internetkontrolle
Zur Überwachung unerwünschter "Surftouren" hat Odilo Guntern, Eidg. Datenschutzbeauftragter, folgendes festgehalten:
Streit um Foto-Negative: Ein Sieg für die Fotografen!
Fotonegative gehören dem freischaffenden Fotografen, wenn nichts vereinbart wurde. Dazu liegt seit vielen Jahren erstmals wieder ein Urteil vor. In einem 2. Teil wird "Persönlich" aufzeigen, wie die Rechtslage im Arbeitsverhältnis ist.