Arbeitgeber verweigert Ferien - o. k.?
Kurzfristig buchte ich vor wenigen Wochen ein Schnäppchen – eine Pauschalreise. Nun will mir mein Arbeitgeber die 2 Wochen Ferien nicht bewilligen, obwohl ich noch genügend Ferienguthaben habe.
Kurzfristig buchte ich vor wenigen Wochen ein Schnäppchen – eine Pauschalreise. Nun will mir mein Arbeitgeber die 2 Wochen Ferien nicht bewilligen, obwohl ich noch genügend Ferienguthaben habe.
Ich habe ein Faxschreiben unterzeichnet, in der Meinung, es gehe um eine (kostenlose) Mutation unserer Firmenadresse in einem Branchenbuch. Nun macht ein Inkassobüro CHF 3500.- für einen „Premiumvertrag“ geltend. Was kann ich tun?
Mein Geschäftspartner und ich sind zu je 50% an einer Aktiengesellschaft beteiligt. In jüngster Zeit häufen sich die Pattsituationen bei Entscheidungen betreffend die strategische Ausrichtung und Geschäftsführung. Mein Geschäftspartner drohte mir jüngst mit der gerichtlichen Auflösung der AG. Wäre dies möglich? C.F. aus Wagen
Ich arbeite auf Abruf als Aushilfe in einem Büro. Habe ich Anspruch auf Lohn im Krankheitsfall?
V.S. Schübelbach
In meinem schriftlichen Arbeitsvertrag hat es ein dreijähriges Konkurrenzverbot für Firmen im „Grossraum Zürich“, wenn ich die Stelle kündige. Ist dies in der metallverarbeitenden Industrie gültig?
F.J. Schmerikon
Wir haben Probleme mit unserem Verwalter der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft. Welches Mehr gilt bei einer Abwahl?
W.H. Rapperswil-Jona
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Die Rückseiten von Gemälden und Aquarellen sind bisweilen bemalt, zum Teil handelt es sich um voll ausgefertigte Werke, z.T. um Etuden, Skizzen, Verworfenes, Gestrichenes, Übermaltes. Anders als bei Leinwänden kann das Material Karton offensichtlich problemlos in zwei Schichten getrennt werden – und aus einem Bild mit bemalter Vorder- und Rückseite werden zwei Bilder mit bemalter Vorderseite und unbemalter Rückseite. Aus eins wird zwei.
Der Entscheid des Bundesstrafgerichts vom 20. Juni 2008 (medialex 3/08, S.147f.) wirft Fragen bezüglich der Nachführungs- oder Säuberungspflicht in Archiven auf. In medialex 4/04, S. 193 ff. ist das Spannungsfeld zwischen „Recht auf Vergessen“ und „Recht auf korrekte Erinnerung“ aufgezeigt und festgehalten worden, es gehe weniger um das Vergessen, als um die Reichweite der Information und um Sicherstellung der „Richtigkeit der Information“ somit um Qualitätsicherung, nicht um Informationsvernichtung.
Event- und Messeveranstalter sind für die von ihnen verursachten Polizeieinsätze kos-tenpflichtig: Dies bestätigt ein Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Good News Productions AG gegen den baselstädtischen Regierungsrat.
Vorbemerkung für Drittleser: Unter dem Titel „Patienten und Journalisten im Span-nungsfeld von Werbung und Information bei Medikamenten“ fand 2008t zum zweiten Mal ein von Reto Schlatter, Studienleiter MAZ, durchgeführtes Fachseminar des Pharmakonzerns Bayer statt. Das Referat von Dr. Bruno Glaus hat den Titel „Schreiben über Medikamente: Risiken und Gefahren für Journalisten“. Das Referat schliesst an die Vorreferate an – mögliche Überschneidungen sind nachfolgend kursiv markiert.
Frage eines E+E-Mitglieds: Was passiert, wenn ein Symposium oder eine Weiterbildungsveranstaltung eines Unternehmens kurzfristig abgesagt werden muss? Haben die Interessenten Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren?
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Am Schluss von Arbeitsverhältnissen gehen die Meinungen über das richtige Zeugnis manchmal auseinander. Wohlwollen und Wahrheit sind nicht immer leicht auf einen Nenner zu bringen. Die Gerichtspraxis verlangt beides. Das zeigt ein jüngstes Urteil des Arbeitsgerichtes Zürich.
Journalistische Arbeit ist anspruchsvoller geworden. Grund dafür sind weniger die staatlichen Regulierungen (wie im Werbebereich, siehe „persönlich“ September 2007), sondern die Komplexität der Datenbeschaffung. Insbesondere die identifizierende Berichterstattung führt Journalisten immer wieder auf Glatteis. „persönlich“-Jurist Bruno Glaus zeigt im 2. Teil seiner publizistischen und anwaltschaftlichen Zwischenbilanz die wichtigsten Trends in der Medienberichterstattung auf.