„Betreten auf eigene Gefahr“
So oder ähnlich prangen Haftungsausschlüsse vor Baustellen oder anderen potenziellen Gefahrenbereichen, häufig in Verbindung mit dem expliziten Hinweis, dass jegliche Haftung abgelehnt werde. Doch welche Wirkung kommt solchen Hinweistafeln zu? Lässt sich die Haftung eines Werkeigentümers oder Tierhalters im Schadensfall damit ausschliessen?