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Was ist schlauer: Einzelfirma oder GmbH?

Bisher habe ich als Einzelfirma gearbeitet. Ein Freund von mir empfiehlt, eine AG oder eine GmbH zu gründen. Was muss ich beachten?

M.K. Rapperswil-Jona

Wer als Einzelunternehmen tätig ist, haftet mit seinem ganzen Privatvermögen. Das ist der Grund, dass sich viele Kleinunternehmen als Aktiengesellschaft oder GmbH konstituieren. Hier haftet nur noch die Gesellschaft – die „juristische Person“ – für die Verpflichtungen des Geschäfts. Die Privatperson kann so ihr Privatvermögen schützen. Unter administrativen und steuerlichen Gesichtspunkten ist die Einzelfirma unter Umständen vorteilhafter: Weniger Administrationsaufwand, keine Doppelbesteuerung.
Eine Einzelfirma kann in eine AG oder GmbH umgewandelt werden. Bei der AG sind die Verhältnisse anonymer als bei einer GmbH: Deshalb heisst die AG auf Französisch „société anonyme“ (SA). Der optimale Zeitpunkt für eine Umwandlung ist der Beginn/Ende eines Geschäftsjahres. Einige der für die Umwandlung notwendigen Dokumente, wie die Umwandlungsbilanz oder die Inventarliste, müssen für den Jahresabschluss ohnehin erstellt werden. Dies reduziert die Umwandlungskosten.

Wenn das Eigenkapital der Einzelfirma grösser ist als das gewählte Stamm- oder Aktienkapital (bei der GmbH mindestens CHF 20‘000.-, bei der AG mindestens CHF 100‘000.-), wird der Rest dem Inhaber der Einzelfirma als Forderung gegenüber der neuen GmbH bzw. AG gutgeschrieben; ist es kleiner hat eine gemischte Sacheinlage- und Bargründung zu erfolgen. Die Gründung einer AG oder GmbH ist öffentlich zu beurkunden. Dafür braucht es u.a. Gesellschaftsstatuten sowie die Bestellung der Organe. Auf eine Revision kann übrigens verzichtet werden, wenn die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat (Art. 727a Abs. 2 OR).

Wer mit Kollegen zusammen eine Gesellschaft gründet, sollte Patt-Verhältnisse von 50:50 vermeiden. Und die Geschäftsführung selbst übernehmen. Mindestens so wichtig wie die Statuten sind Aktionärsbindungsverträge oder Gesellschafterbindungsverträge im Hintergrund.

 

von MLaw et lic. oec. Nathalie Glaus, publiziert in Obersee Nachrichten


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