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Vom Telefonkauf zurücktreten

Unser Unternehmen verkauft in seinem Ladenlokal zurzeit die angesagten Noise-Cancelling Kopfhörer. Vor zwei Wochen rief mich ein Kunde an und teilte mir mit, dass er unbedingt solche Kopfhörer haben möchte, aufgrund seiner stark eingeschränkten Mobilität diese aber nicht im Laden einkaufen könne. Er fragte mich, ob ich ihm die Kopfhörer ausnahmsweise per Post zusenden könnte. Dies habe ich in der Folge getan. Nun hat er mir die Kopfhörer ohne Originalverpackung zurückgesandt und geschrieben, dass er diese nun doch nicht wolle. Müssen wir die Kopfhörer wirklich zurücknehmen oder muss der Kunde diese bezahlen?
(G.K. Pfäffikon)

Grundsätzlich gilt: auch eine mündliche resp. telefonische Abmachung ist ein Vertrag. Dadurch, dass der Kunde bei Ihnen telefonisch Kopfhörer bestellt und Sie ihm diese zugesandt haben, ist ein formgültiger Vertrag zustande gekommen. Die Frage ist, ob Ihr Kunde von diesem Vertrag zurücktreten darf.
In der Schweiz gilt der Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Einzige Ausnahme bilden die sogenannten „Haustürgeschäfte“. Der Kunde darf innert sieben Tagen schriftlichen Widerruf erklären, wenn er etwas für seinen privaten oder familiären Gebrauch gekauft hat und ihm dieses Angebot an seinem Arbeitsplatz, in seiner Wohnung, auf öffentlichen Plätzen o.Ä. gemacht wurde.
Diese Regelung soll den Konsumenten vor einer Überrumpelung schützen und ist folglich nur dann anzuwenden, wenn der Unternehmer den Konsumenten „überraschend“ anwirbt. Wenn jedoch der Konsument von sich aus einen Vertrag abschliesst, kann er sich nachträglich nicht auf dieses Rücktrittsrecht berufen, da er vorgängig genug Zeit hatte, um sich über den Vertragsschluss Gedanken zu machen.
Eine analoge Regelung für den Telefon- oder Internetverkauf gibt es jedoch noch nicht.
In dem von Ihnen geschilderte Fall hat der Vertragsschluss zum einen am Telefon stattgefunden und zum anderen war es Ihr Kunde, der Sie telefonisch kontaktierte und den Vertragsabschluss wünschte. Er kann daher nicht vom Vertrag zurücktreten und muss die Kopfhörer bezahlen.
Das wird sich jedoch bald ändern: Das schweizerische Parlament hat inzwischen entschieden, dass Telefonverkäufe (z.B. durch Call-Center) zukünftig auch in der Schweiz innert 14 Tagen widerrufen werden können. Allerdings gilt dies nach wie vor nicht für Online-Bestellungen im Internet (ACHTUNG: Abweichende Regelung in der EU).

 

Publiziert in Obersee-Nachrichten


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