Protzen mit Referenzen: Es wird übertrieben!
Rauhere Winde, rauhere Sitten: Wenn gute Arbeitszeugnisse nicht mehr genügen (oder nicht vorhanden sind), beuten gestrandete Söhne die Referenzen ihrer ehemaligen Brotgeber schamlos aus. Das kann unlauter – und gar strafbar – sein.
Lohnbestandteil oder Gratifikation?
Auch bei den Agenturen wehen rauhere Winde. Spriessende Giesskannen zum Jahreswechsel gehören der Vergangenheit an. Mancherorts kehrt man zu freiwilligen Gratifikationen zurück. Das bedingt korrekte Vertragsänderung.
Freipass für Arbeitnehmer - Schock für Agenturen
Pacta sunt servanda - Verträge müssen eingehalten werden. Schön wär’s! Arbeitnehmer sind an Mehrjahresverträge und Kündigungsfristen nur beschränkt gebunden - sehr zum Leidwesen der Kultur- und Sportinstitutionen, aber auch der Agenturen.
Sonderfall Agenturbranche: Zeugnis- und Dokumentationspflicht
Arbeitszeugnisse von Werbeagenturen müssen unter Umständen Beilagen enthalten: Druckbelege von Mitarbeitern. Anspruch auf übertrieben wohlwollende Qualifikationen haben aber auch Agenturmitarbeiter nicht.
Psychoterror in der Agentur - Mobbing, Bossing, Bullying
Auch in den Agenturen wird Mobbing als neues gesellschaftliches Phänomen zum Thema. Eine Modeerscheinung? Agenda-Setting von Medien? Oder Grund zur kritischen Betrachtung aus aktuellem Anlass?
Scheiden tut weh — auch in der Agenturbranche.
Auch in der Kommunikationsbranche geraten sich ehemals Verbündete gelegentlich in die Haare. Eine(r) scheidet aus, der andere fühlt sich "geprellt", "ausgebeutet", "geschädigt". Man streitet sich, in welchem Umfang die neue Konkurrenz zulässig ist. "persönlich" gibt nachfolgend eine Übersicht.
Überstundenentscheid löste Panik aus (Persönlich November 2000)
Nach dem jüngsten Überzeit-Entscheid des Bundesgerichts blickten Agenturinhaber konsterniert nach Lausanne. "Das darf doch nicht wahr sein", klagen die Agenturinhaber, weil in den Medien von drohenden Millionenklagen die Rede war.
Kontrolle am Arbeitsplatz:
E-Mailitis statt Telefonitis - Unternehmer beginnen, sich zu beklagen. Arbeits- und Freizeitaktivitäten sind kaum mehr zu trennen. Verzweifelt treten Firmen gegen die neue Suchtkrankheit an - und greifen bisweilen zu Methoden, die rechtlich nicht koscher sind. Was erlaubt ist und was nicht, zeigt der folgende Beitrag auf.
Datenschutz und Internetkontrolle
Zur Überwachung unerwünschter "Surftouren" hat Odilo Guntern, Eidg. Datenschutzbeauftragter, folgendes festgehalten:
Streit um Foto-Negative: Ein Sieg für die Fotografen!
Fotonegative gehören dem freischaffenden Fotografen, wenn nichts vereinbart wurde. Dazu liegt seit vielen Jahren erstmals wieder ein Urteil vor. In einem 2. Teil wird "Persönlich" aufzeigen, wie die Rechtslage im Arbeitsverhältnis ist.