Mit einem Pfand wird in der Regel eine Forderung der Gläubigerin gesichert. Erbringt der Schuldner die Forderung nicht, kann die Gläubigerin ihn auf Pfandverwertung betreiben – das heisst: Sie kann den verpfändeten Gegenstand verwerten. Handelt es sich beim verpfändeten Gegenstand um ein Grundstück oder eine Liegenschaft, spricht man von einem Grundpfand.
Es dürfte vielen bekannt sein: In der Schweiz kann jeder betreiben und jeder betrieben werden – einen Nachweis für die Forderung braucht es nicht, und das Betreibungsamt prüft dies auch nicht. Das führt dazu, dass Betreibungen manchmal missbräuchlich eingesetzt werden, etwa um Schuldner zu schikanieren. Selbst ein erhobener Rechtsvorschlag verhindert nicht, dass die Forderung im Betreibungsregister erscheint. Wie kann man sich dagegen wehren?
Darlehen nahestehender Gläubiger (z.B. Aktionäre und Verwaltungsräte) an Gesellschaften in finanziellen Schwierigkeiten können als problematisch angesehen werden. Dies, weil sie der Gesellschaft ermöglichen, weiterhin am Wirtschaftsleben teilzunehmen, ohne dass eine wirkliche Sanierung erfolgt. Andere Gläubiger können dadurch zu Schaden kommen. Mit seinem zur Publikation vorgesehenen Entscheid vom 31. März 2025 (5A_440/2024) bringt das Bundesgericht Klarheit in eine bisher strittige Frage der Konkursordnung: Unter welchen Voraussetzungen muss ein Darlehen nahestehender Personen als nachrangig behandelt werden – also als im Konkurs schlechter gestellt als gewöhnliche Gläubigerforderungen?
Das Bundesgericht hat kürzlich klargestellt, wie mit einer unverteilten Erbschaft korrekt umzugehen ist, wenn eine Betreibung eingeleitet wird (BGE 151 III 239). Ausgangspunkt war die Zwangsverwertung eines Grundstücks aus einem Nachlass. Die Gläubigerin hatte die Betreibung gegen die „Erbengemeinschaft des E.A.“ eingeleitet. Die Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgte an einen der beiden Erben, welcher dabei als Vertreter der Erbschaft bezeichnet wurde. Der andere – dessen Wohnsitz unbekannt war – erhielt den Zahlungsbefehl durch öffentliche Bekanntmachung. Das Grundstück wurde anschliessend öffentlich versteigert.
Viele von uns haben schon einmal die unangenehme Erfahrung gemacht, dass uns jemand Geld schuldet und trotz wiederholter Aufforderung nicht zahlt. In solchen Fällen kann das Betreibungsverfahren ein wirksames Mittel sein, um das geschuldete Geld einzutreiben. Doch wie funktioniert dieses Verfahren genau und was müssen Gläubiger beachten?
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