Werbevergaben: Dürfen Kommunikations- und Werbeaufträge freihändig vergeben werden? Oder muss die öffentliche Hand solche Aufträge im offenen oder selektiven Verfahren vergeben? Die Antwort ist eindeutig: Im Zweifelsfall soll der Wettbewerb spielen, wenn die Auftragssumme die Schwellenwerte übersteigt. Das freihändige Verfahren ist dann nur möglich bei "künstlerischer oder technischer Besonderheit", "Schutz des geistigen Eigentums" und "Ergänzung früherer Arbeiten".
Amerikanische Verhältnisse herrschen noch nicht. Dennoch: Das Haftungsrisiko für Agenturen ist grösser geworden. Sie werden vermehrt zur Kasse gebeten für Schaden, welcher durch rechtsverletzende Werbung entsteht.
Ein halbes Dutzend Werbeauftraggeber hat das Vertragsdiktat gegenüber Agenturen übernommen. Ihre Vertragsentwürfe stammen aus der gleichen Küche. Agenturen argwöhnen: Handelt es sich um ein Abschiedsgeschenk des früheren SWA-Geschäftsführers?
"Ohne Ihren Gegenbericht gehen wir davon aus, dass.." So und auf anderen Schleichwegen sollen Vertragspartner gebunden werden. Dass dies nicht in jedem Fall statthaft ist, zeigt die 3. Folge der "persönlich"-Serie zum Werbevertragsrecht.
Werbung für gefahrenträchtige Produkte zählt nicht zum Kür-Programm der Werbetreibenden. Zahlreiche sicherheits- und gesundheitspolizeiliche Schranken sind zu beachten. Enge Grenzen sind der Werbefreiheit insbesondere im Pharma-Bereich bei der Bewerbung von Arzneimitteln gesetzt.
Dreiecksverhältnisse sind fragile Beziehungen – nicht nur in der Liebe, auch im Geschäft. Vor allem dann, wenn die Angetraute auch noch mit der Geliebten kutschieren soll. Genau das aber verlangen Rahmenverträge von den Agenturen recht häufig. Ein Spiel mit dem Feuer?
Nicht nur Werbung mit Banknoten (persönlich 11/03), auch die Werbung mit Gewinnspielen ist mit Tücken verbunden. Die Rechtsunsicherheit ist gross, die angekündigte Gesetzesrevision überfällig.
Rund um Europa- und Weltmeisterschaften wollen alle vom runden Leder profitieren. Auch die Nicht-Sponsoren. FIFA, UEFA, und der Schweizerische Fussballverband SFV verteidigen ihre Rechte – mit unterschiedlicher Härte. Während die FIFA ihre Rechte bisweilen etwas forsch verteidigt, verfolgt der Fussballverband lediglich die eindeutigen Rechtsverletzungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte immer nachfragen.
Hauseigentümer und Architekten ärgern sich häufig, wenn ihre Häuser zu Werbezwecken verwendet werden. Dagegen wehren können sie sich nur beschränkt: Die „Panoramafreiheit“ – auch „Strassenfreiheit“ genannt ist ein Kommunikationsprivileg.
Verlockende Preise sind erlaubt – „Lockvögel“ sind verboten. Zahlreiche Schranken – Konsumentenschutz-Normen – sind in Marketing und Verkauf zu beachten. „persönlich“ zeigt die Gefahrenzonen auf (heute Teil 1).
Die Inhaus-Ausbildung müsste opitimiert werden, meinten mehrere Teilnehmerinnen nach dem BSW-Workshop „Werbefilme produzieren“ im September 2003. Dazu gehört auch, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit dem Vokabular des Werberechts vertraut sind. „Persönlich“ liefert dazu den Teil 1 (Teil 2 folgt in einer nächsten Nummer).
Schleudergefahr: Auf Glatteis begibt sich, wer fürs Auto wirbt. Umstrittene Informationspflichten lassen sich kaum mehr werbewirksam umsetzen. Die Privatautonomie der Anbieter gehe zunehmend verloren, der Bund unterwandere die privatrechtlichen Handlungsspielräume, klagen Juristen. Diesen Problemen ist der zweite Teil einer „persönlich“-Serie gewidmet.
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