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Werbeanruf trotz *-Eintrag im Telefonbuch

Sie haben einen *-Eintrag im Telefonbuch? Und trotzdem erhalten Sie Anrufe von Unbekannten, die Ihnen ein Investment, eine Versicherung oder guten Wein andrehen wollen! Mit dem *-Eintrag tun Sie kund, dass Sie keine Werbemitteilungen von Dritten erhalten möchten und dass Ihre Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen. Grundsätzlich ist es deshalb unrechtmässig (unlauter) den Vermerk im Telefonbuch nicht zu beachten (Art. 3 lit. u Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG).
Doch auch hier gilt: keine Regel ohne Ausnahme, wie ein Gerichtsentscheid im Spendenwettbewerb zeigt.
Eine NGO (Non-Government-Organisation) hatte über ein bezahltes Callcenter auch Personen mit Sterne-Eintrag kontaktiert. Das Kantonsgericht Genf hält in einem Entscheid die Regel und die Ausnahmen fest. Als Regel gilt: Auch Werbemassnahmen von humanitären Organisationen stellen eine kommerzielle Tätigkeit dar, wenn sie gewerbsmässig und massenhaft von einem Callcenter durchgeführt werden. Die Ausnahme: Personen mit einem Sterne-Eintrag müssen sich einen Anruf dann gefallen lassen, wenn sie frühere oder aktuelle „Kunden“ oder „Spender“ der anrufenden Organisation oder Unternehmung sind und darauf hingewiesen wurden, dass sie künftige Kontaktnahmen verbieten könnten, die Person aber eine weitere Kontaktierung nicht abgelehnt hat.
 
Dabei hat das Gericht die Regel für E-Mails (oft auch Spam genannt) analog angewendet. Auch diese Form von Massenwerbung ist grundsätzlich unlauter (Art. 3 lit. o UWG). Mit zwei Ausnahmen: die Person hat ausdrücklich zugestimmt – in der Regel mittels Anklicken eines entsprechenden Kästchens auf einer Webseite (z.B. „ich bin einverstanden, dass ich Informationen zu exklusiven Angeboten erhalte“). Oder die Person hat bereits einmal etwas bestellt und die Massenwerbung betrifft ähnliche Produkte. Auch im Internet/E-Mail-Marketing ist stets auf eine problemlose und kostenlose Ablehnungsmöglichkeit hinzuweisen.
 
Übrigens: über www.seco.admin.ch können Sie Werbeanrufe trotz *-Eintrag melden. Zwischen 2012 und 2017 sind gemäss Seco über 80‘000 Beschwerden eingegangen. Das Seco hat 82 (Sammel-) Strafanträge gestellt. Es wurden 18 Strafbefehle erlassen, in den anderen Fällen wurde das Verfahren nicht eröffnet, eingestellt oder sistiert. Rund 140 Nummern wurden gesperrt.
 
Publiziert im Sarganserländer