Blog

Neue 60 Tage Rügefrist für Baumängel ab 2026

Unser Anwalt Severin Gabathuler hat für den kantonalen Anwaltsverband einen Fachbeitrag zur neuen 60‑Tage‑Rügefrist für Baumängel ab 2026 verfasst. Der Artikel erklärt kompakt, was Bauherrschaften und Käufer künftig beachten müssen.

👉 Hier geht’s zum Beitrag: https://www.sgav.ch/praxiswissen/baumaengel-richtig-ruegen-neue-60-tage-frist-ab-2026-das-gilt-beim-hausbau-und-hauskauf-105.html