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Krank in den Ferien – Pech gehabt?

Es ist wieder Ferienzeit! Wochenlang haben Sie in dieser dunklen, kalten Jahreszeit durchgehalten, Projekte durchgeführt, Kinder zum Sporttraining chauffiert – und sich dabei gesund und leistungsfähig gefühlt. Jetzt ist Zeit zum Abschalten. Sonne, Skifahren, Kultur, endlich Ruhe. Doch kaum sitzt man mit einem «Kafi Luz» vor der Berghütte oder liegt am Strand in Thailand, kratzt es im Hals. Am nächsten Morgen: Fieber, Gliederschmerzen, Schüttelfrost. Statt Strandtuch heisst es Taschentuch, Essigwickel statt Gyros.

Es passiert oft. Gerade wenn der Stress abfällt, schlägt das Immunsystem Alarm. Noch ärgerlicher wird es, wenn man das Gefühl hat, kostbare Ferientage zu verlieren. Die guten Nachrichten sind: Wer während der Ferien krank wird, verliert diese Tage nicht automatisch. Mit einem glaubwürdigen Arztzeugnis können die verlorenen Ferientage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Zweck der Ferien ist, sich zu erholen. Wird man krank, wird dieser Erholungszweck vereitelt. Dies ist dann der Fall, wenn die Krankheit eine Intensität erreicht, die es Ihnen verunmöglicht, die Ferien zu geniessen und richtig abzuschalten. Ein harmloser Schnupfen oder der Bruch eines kleinen Fingers reichen dazu noch nicht aus. Massgebend ist die Einschätzung des behandelnden Arztes. Hat die gesundheitliche Beeinträchtigung noch kein erhebliches Mass erreicht, darf die Arbeitgeberin den Nachbezug von Ferientagen verweigern.

Den Nachweis, dass Sie ferienunfähig waren, müssen Sie erbringen. Wer also krank oder verletzt im Hotelbett liegt, sollte versuchen, möglichst zeitnah ein Arztzeugnis zu beschaffen. Ein Arztzeugnis ist nicht das einzige, aber das solideste Beweismittel. Jedenfalls gilt, die Arbeitgeberin auch während der Ferien umgehend von der Krankheit in Kenntnis zu setzen.

Wichtig zu wissen: Diese Regelung gilt nur für echte Ferientage. Wer krank wird, während er oder sie Überstunden oder Gleitzeit kompensiert, hat keinen Anspruch auf Ersatz. Solche Kompensationstage verfallen, auch bei Krankheit und Unfall.

In diesem Sinne: Geniessen Sie Ihre Ferien – gesund, gut erholt und ohne Verbandsstoff und Fiebermesser.

Von MLaw Marina Graf, publiziert in der Linth Zeitung und im Sarganserländer