Bei der Kindesunterhaltsberechnung zählt nicht immer nur das Einkommen, das tatsächlich auf dem Lohnzettel steht, sondern unter Umständen auch jenes, das jemand nach Ansicht des Gerichts erzielen könnte. Dann ist die Rede vom sogenannten „hypothetischen Einkommen“. Eine solche Annahme kann den Unterhalt massiv beeinflussen – und ist deshalb oft umstritten.
Ein kürzlich ergangener Entscheid des Bundesgerichts befasst sich ebenfalls mit diesem Thema. Es statuiert: Hypothetische Einkommen dürfen nicht geschätzt, geraten oder grosszügig aufgerundet werden.
Im entschiedenen Fall ging es um einen Vater, der weniger Unterhalt zahlen wollte. Das kantonale Gericht rechnete ihm ein hypothetisches Erwerbseinkommen sowie zusätzliche Mieteinnahmen aus landwirtschaftlichen Flächen an. Problematisch war nicht die Idee an sich – sondern die Art, wie das Gericht das Einkommen angesetzt hat. Nämlich ohne, dass alles klar aus den Akten hervorging. Das Gericht stellte unter anderem monatliche Mieteinnahmen von CHF 3’000.- fest, ohne sauber zu klären, ob dieser Betrag tatsächlich monatlich, jährlich oder überhaupt in dieser Höhe anfiel.
Das Bundesgericht griff ein: Ob jemand ein bestimmtes Einkommen hypothetisch erzielen könnte, hängt von vielen konkreten Faktoren ab – etwa Alter, Gesundheit, Ausbildung, Berufserfahrung, Flexibilität und der realen Situation auf dem Arbeitsmarkt. Vor allem aber braucht es eine sorgfältige Beweiswürdigung. Wenn ein Gericht Annahmen trifft, die sich nicht sauber auf Akten oder nachvollziehbare Fakten stützen lassen, wird es willkürlich.
Eine solche Überschätzung bleibt nicht folgenlos. Sie wirkt sich direkt auf das anrechenbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen aus und damit auf die Höhe des Kinderunterhalts. Deshalb ist hier Zurückhaltung geboten. Das Bundesgericht hob den Entscheid teilweise auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück.
Was heisst das für die Praxis? Hypothetisches Einkommen ist kein Strafinstrument. Es soll sicherstellen, dass Kinder finanziell nicht benachteiligt werden, nur weil ein Elternteil seine Erwerbsmöglichkeiten nicht ausschöpft. Es darf aber nur dort eingesetzt werden, wo es realistisch, nachvollziehbar und begründet ist.