Der Aufschrei in den Medien war gross. Ein Fotograf erhielt 55 Franken Entschädigung für eine Drohnenaufnahme. Erfolglos klagte er auf ein höheres Honorar. Und büsste bitter dafür. Als Unterlegener musste er bzw. seine Rechtsschutzversicherung rund 9'500 Franken an Gerichtskosten und Parteientschädigung berappen. Das ist 172 Mal mehr als die zugestandene Entschädigung von 55 Franken.
Worum ging es? Eine Immobilienfirma verwendete eine Drohnenaufnahme des Fotografen ohne dessen Einverständnis sowohl in der digitalen als auch in der analogen Werbung. Der Fotograf ging auf Tutti und klagte beim Gericht fast 4’000 Franken Entschädigung ein. Damit blitzte er beim Berner Handelsgericht ebenso ab, wie letztinstanzlich beim Bundesgericht. Die vom Berufsverband «impressum» unterstützte Klage wurde zum Bumerang, zum berufspolitischen «Fiasko».
Und dies, obwohl der Fotograf nicht einmal mehr nachweisen musste, dass es sich um eine Kunstfotografie handle. Seit 01.04.2020 sind auch blosse Schnappschüsse urheberrechtlich geschützt. Trotz mehrfacher Verwendung des Bildes in einer Verkaufsdokumentation und in sozialen Medien sprachen die Gerichte dem Fotografen nur 55 Franken zu. Die Begründung: Vergleichbare Drohnenbilder von Städten könnten bei «kartenplanet», «Shutterstock», «istock» und vergleichbaren Portalen für Beträge zwischen 10 und 99 Franken bezogen werden. Das Gericht nahm das Mittel davon. 55 Franken. Ohne Würdigung der Verwendungsmenge.
Das Urteil wurde in der Branchen- und Fachpresse scharf kritisiert. Die beiden Instanzen hatten weder die Verletzungstatbestände noch die Verwendungsmenge gewürdigt. Sie stellten bei der Kostenverteilung ausschliesslich auf das Obsiegen bei der Geldforderung ab. So wurde aus dem vermeintlichen Obsieger ein Verlierer. Schuld daran waren laut Fachpresse auch Fehleinschätzungen des Berufsverbandes und dessen Rechtsvertreter. Fazit für den Fotografen: Auf Tutti gehen lohnt sich nicht immer. Fazit für Bilderdiebe: Aus dem Fehlurteil des Bundesgerichts kann nicht auf einen Freipass zum Bilderklau geschlossen werden.
Fachkundig unterstützt würde wohl ein Fotograf in einem nächsten Prozess ein vorteilhafteres Ergebnis erzielen. Eine Einladung zum Bilderklau ist das Urteil nicht.
Von Dr. iur. Bruno Glaus, publiziert in der Linth Zeitung und im Sarganserländer