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Hilfe, meine Mutter erklärt Handy-Verbot

Am Wochenende waren wir wieder am Handy. Im folgenden Streit war natürlich unser Handykonsum "Schuld“. Unsere Mütter nahmen uns das Handy weg und das für eine ganze Woche. Dürfen sie das?

K.V. (14) und V.D. (14) aus Uznach

Liebe K.V. und V.D.
Eure Mütter sind nicht die Einzigen, Handyentzug als Strafe ersetzt die frühere Ohrfeige. Gemäss einer britischen Studie empfinden 80% der 11- bis 18-Jährigen, die ein Smartphone besitzen, den Handyentzug als schlimmste Bestrafung ("most frustrating method of pu-nishment").

Im Gesetz findet sich keine konkrete Bestimmung über zulässige Erziehungsmethoden, sondern eine allgemeine Vorschrift: „Die Eltern haben das Kind ihren Verhältnissen entsprechend zu erziehen und seine körperliche, geistige und sittliche Entfaltung zu fördern und zu schützen.“ (Art. 302 Zivilgesetzbuch, ZGB). Ziel der Erziehung ist das körperliche Wohl (Gesundheit, Ernährung), die geistige Entfaltung (Bildung, Ausbildung) und das sittliche Wohl (Moral, Anstand). Wie dieses Ziel erreicht wird, ist abhängig von der persönlichen und finanziellen Situation Eurer Eltern und von der Fähigkeit und Neigung des Kindes. Klar gibt dies „Zündstoff“ für Streit mit den Eltern.

Übermässiger Handygebrauch ist für die Gesundheit schädlich und hat negative Auswirkungen, z.B. Suchtrisiko, soziale Isolation, Verschlechterung der Schulleistung. Deshalb dürfen und müssen Eure Eltern eingreifen, wenn Ihr zu viel am Handy seid.

Ihr fragt, ob die Wegnahme für eine ganze Woche erlaubt ist. Gemäss Art. 141 des Strafgesetzbuches, StGB ist die sogenannte „Sachentziehung“ strafbar. Diese setzt voraus, dass dem Betroffenen ein erheblicher Nachteil zugefügt wird. Ich kann verstehen, dass die Strafe für Euch ärgerlich ist. Der Handyentzug für eine Woche ist ein Nachteil, kaum jedoch ein erheblicher. Die Strafbarkeit wäre zudem zu verneinen, weil Eure Eltern Euch, wie ausge-führt, fördern und schützen müssen. (Art. 14 StGB: Wer handelt, wie es das Gesetz – hier Art. 302 ZGB - gebietet, verhält sich rechtmässig, auch wenn die Tat mit Strafe bedroht ist).

Übrigens gibt es auch eine Vereinbarung (Konvention) über die Rechte der Kinder, die fast alle Länder der Welt unterzeichnet haben. Dort ist festgehalten, dass Kinder das Recht auf eine funktionierende Gesundheitsversorgung, Bildung, oder ein Recht auf Schutz vor kör-perlicher und seelischer Gewalt, usw. haben. Ein „Recht auf Handy“ gibt es jedoch nicht.

Vielleicht hilft ein offenes Gespräch mit Euren Müttern, um eine Regelung zu finden, die für beide passt – ungeachtet der rechtlichen Bestimmungen.

 

von MLaw und lic.oec. Nathalie Glaus, publiziert in Obersee Nachrichten