Ich war bei einem Freund zum Gartenfest eingeladen. Da ich wusste, dass wir ein paar Bierchen trinken werden, habe ich das Auto extra zu Hause stehen lassen und bin mit dem Velo hingefahren. Auf dem Nachhauseweg wurde ich von der Polizei kontrolliert. Inzwischen habe ich eine Busse von CHF 100.- sowie Verfahrenskosten von CHF 300.- aufgebrummt erhalten, weil ich alkoholisiert Velo gefahren bin. Ist das in Ordnung? Der Polizist hat mir zudem gesagt, dass mir auch der Führerausweisentzug für das Auto hätte drohen können. Stimmt das?
K.M. aus Kaltbrunn
Was viele nicht wissen: Auch für Velofahrer gilt beim Alkohol eine Obergrenze von 0.5 Promille. Wer mehr als 0.5 Promille intus hat, kann folglich gebüsst werden. Je höher der Alkoholpegel desto höher die Busse.
Zudem kann der Wohnsitzkanton einem angetrunkenen Velofahrer bei massiver Trunkenfahrt ein Velofahrverbot für mindestens einen Monat auferlegen. Bei Zweifel an der generellen Velofahreignung kann dieses Verbot sogar unbefristet ausgesprochen werden und der Velofahrer verpflichtet werden, eine Prüfung abzulegen.
Fraglich ist, ob dem betrunkenen Velofahrer auch der Führerausweis für das Auto entzogen werden kann. Das Gesetz schliesst einen solchen Entzug nicht per se aus. Allerdings droht ein solcher Entzug in der Praxis nur dann, wenn bei der Kontrolle festgestellt wird, dass der fehlbare Velofahrer an einem akuten Alkoholproblem leiden könnte. Wird ein Velofahrer gleich mehrfach mit einem erhöhten Alkoholpegel erwischt oder weist er einen unüblich hohen Alkoholpegel auf, wird er für eine kostenpflichtige Fahreignungsabklärung aufgeboten. Ergibt diese Abklärung eine Alkoholabhängigkeit des Velofahrers, entzieht das Strassenverkehrsamt ihm den Führerausweis fürs Auto auf unbestimmte Zeit d.h. so lange, bis die Fahreignung wieder bejaht wird, der Velofahrer also als „trocken“ gilt.
Wer also einen Schluck zuviel getrunken hat und auf Nummer sicher gehen möchte, sollte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause fahren oder das Velo schieben.
Übrigens gilt die Obergrenze von 0.5 Promille auch für Personen, die z.B. ein Gummiboot oder ein Pedalo führen. Betrunkene sollten folglich einfach nicht mehr selber paddeln sondern sich zurücklehnen und die Sonne geniessen.
Publiziert in Obersee Nachrichten