Am Anwaltskongress 2017 im KKL Luzern war Glaus & Partner Rechtsanwälte durch RAin Nathalie Glaus, RAin Alice Heer und RA Severin Gabathuler vertreten. In eigener Sache Vorheriger Beitrag: Übermässige Bindung eines kündbaren Aktionärsbindungsvertrags Zurück Nächster Beitrag: Misswirtschaft durch Konkursverschleppung Weiter