Wer einen Führerausweis auf Probe besitzt, sollte diesen aktuellen Entscheid des Bundesgerichts kennen (1C_246/2026 vom 11. August 2026). Ein 19-jähriger Neulenker wurde innerhalb von nur zwei Wochen gleich dreimal innerorts mit einer deutlich überhöhten Geschwindigkeit geblitzt. Alle drei Übertretungen galten als schwere Widerhandlungen. Das zuständige Strassenverkehrsamt verfügte daraufhin den Verfall seines Führerausweises auf Probe. Der Betroffene wehrte sich mit dem Argument, er habe von der ersten Widerhandlung noch gar keine Kenntnis gehabt, als er die späteren Verstösse beging.
Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es erinnerte daran, dass der Führerausweis auf Probe einem besonderen Regime untersteht: Wer während der Probezeit wiederholt mittelschwere oder schwere Verkehrsregelverletzungen begeht, riskiert den Verfall des Ausweises. Im Vordergrund steht dabei nicht die Bestrafung, sondern die Frage, ob die betroffene Person die notwendige Fahreignung bereits ausreichend entwickelt hat.
Bemerkenswert ist insbesondere die Begründung: Die Richter liessen offen, ob für den Ausweisverfall grundsätzlich erforderlich wäre, dass ein Neulenker von einer ersten Widerhandlung bereits formell Kenntnis haben muss. Im vorliegenden Fall sei diese Frage nicht entscheidend. Wer innerorts mit Geschwindigkeiten unterwegs ist, die deutlich über dem Erlaubten liegen, könne sich nicht darauf berufen, von der Schwere seines Fehlverhaltens nichts geahnt zu haben. Die Verstösse seien derart offensichtlich gewesen, dass dem Lenker deren Relevanz bewusst sein musste.
Damit wird der präventive Charakter des Führerausweises auf Probe aufgezeigt. Es geht nicht darum, ob jemand bereits „verwarnt“ wurde, sondern darum, ob sein Fahrverhalten Anlass zu ernsthaften Sicherheitsbedenken gibt. Wer innerhalb kurzer Zeit wiederholt gravierende Verkehrsregelverletzungen begeht, zeigt, dass die Ziele der Probezeit noch nicht erreicht wurden.
Das Urteil fügt sich in die Bestrebungen ein, die Verkehrssicherheit in der Schweiz zu erhöhen. Dabei stehen insbesondere Neulenker aufgrund ihrer hohen Unfallbeteiligung im Fokus. Wer während der Probezeit wiederholt schwer gegen Verkehrsregeln verstösst, sollte nicht darauf vertrauen, zuerst eine behördliche Warnung zu erhalten. Entscheidend ist letztlich das eigene Fahrverhalten.