Viele Menschen regeln ihre persönlichen Angelegenheiten sorgfältig – und übersehen dabei einen entscheidenden Punkt: Wo werden diese Dokumente eigentlich aufbewahrt? Denn was nützt die beste Vorsorge, wenn sie im entscheidenden Moment niemand findet?
Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen – oder eben nicht. Sie kommt oft plötzlich zum Einsatz, etwa nach einem Unfall oder bei einem Herzinfarkt. Genau deshalb muss sie rasch auffindbar sein. Am besten bewahren Sie sie im Ordner „wichtige Dokumente“ auf. Noch besser: Nutzen Sie die Hinweiskarte (z.B. der FMH) im Portemonnaie. So wissen Notärzte sofort, dass eine Verfügung existiert.
Der Vorsorgeauftrag greift, wenn Sie urteilsunfähig werden – etwa bei Demenz oder im Koma. Darin bestimmen Sie, wer für Sie entscheiden darf. Doch auch hier gilt: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) muss davon wissen. Fehlt ein Vorsorgeauftrag, setzt sie einen Beistand ein. Deshalb sollte der Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eingetragen werden. Der notariell beurkundete Vorsorgeauftrag hat hier einen Vorteil: Der Notar bewahrt die Urkunde dauerhaft auf und kann als Hinterlegungsstelle angegeben werden.
Beim Testament oder Erbvertrag geht es um Ihren letzten Willen. Diese Dokumente müssen im Todesfall vom Amtsnotariat eröffnet werden. Liegen sie nur zuhause, sind Sie darauf angewiesen, dass Angehörige sie finden und korrekt einreichen. Sicherer ist die Hinterlegung beim Amtsnotariat – bei notariellen Urkunden wird dies in der Regel direkt vom Notar veranlasst.
Besonders häufig falsch eingeordnet wird die Bestattungsanordnung. Sie enthält Ihre Wünsche zur Beerdigung – also genau das, was unmittelbar nach dem Tod relevant ist. Trotzdem wird sie oft ins Testament geschrieben. Das Problem: Das Testament wird meist erst später eröffnet. Ihre Wünsche kommen dann zu spät. Deshalb gilt: Bestattungsanordnung unbedingt separat aufbewahren und nahestehende Personen informieren.
Fazit: Nicht nur der Inhalt zählt – sondern auch der richtige Aufbewahrungsort. Wer hier sorgfältig plant, erspart seinen Angehörigen im Ernstfall viel Unsicherheit.
Von Rechtsanwältin Andrea Fromherz, publiziert im Sarganserländer und in der LinthZeitung