Gelockertes Zweitwohnungsgesetz
Mit der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» (Zweitwohnungsinitiative) hat das Stimmvolk 2012 ein klares Zeichen gesetzt: Man wollte verhindern, dass in touristisch geprägten Regionen eine unkontrollierte Zunahme von Ferien- und Zweitwohnungen stattfindet. Die damals eingeführte Begrenzung besagt, dass keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden dürfen, wenn deren Anteil in einer Gemeinde 20 Prozent übersteigt. In der Region sind insbesondere Gemeinden wie Amden, Flums, Quarten und Pfäfers – also vor allem Bergregionen – von dieser Begrenzung betroffen.



