1. Einleitung
Schuld haben ist ein menschliches Phänomen, ebenso das Bedürfnis, sich von dieser Schuld zu befreien. Ungeachtet des zunehmenden Individualismus unserer Gesellschaft haben die meisten Menschen das Bedürfnis, sich in ihrem Handeln, auch bezüglich der Schuldbewältigung, an einer übergeordneten Instanz zu orientieren. Es stehen drei öffentliche Instanzen zur Verfügung: Der Staat als Gesetzgeber, die Kirchen als Wertvermittler und die Medien als Ratgeber und Idolaufbauer. Nicht immer vermögen übergeordnete Instanzen das Bedürfnis um Handlungsanleitung zu befriedigen, in diesem Fall ist der Mensch auf sich allein gestellt; oft kann er auf soziale Beziehungen zurückgreifen oder holt sich Unterstützung bei Fachleuten. In der Scheidungssituation sind dies Mediatorinnen und Mediatoren mit psychosozialer und juristischer Ausbildung. Wenn sich die Eheleute verständigt haben, wie die Schuldfrage bewältigt werden soll, ist die Mediation abgeschlossen.