Trotz genügender Zeit zum Anhalten fuhr ein Fahrzeugführer bei einem gelb leuchtenden Baustellenlichtsignal weiter. Die dafür kassierte Bestrafung focht er an.
Das Bundesgericht führte aus, dass gelbes Licht, wenn es auf das grüne Licht folge, "Halt" für alle Fahrzeuge bedeute, die noch vor der Verzweigung halten können. Das Beachten von Lichtsignalen, insbesondere des Gelblichts, gehöre zu den elementarsten Pflichten, die ein Fahrzeuglenker zu befolgen habe. Wer trotz ausreichender Möglichkeit, während der Gelbphase anzuhalten, mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfahre, der handle rücksichtslos und grobfahrlässig, auch wenn er hoffe, noch vor dem Umschalten auf Rot an der Ampel vorbeizukommen.
BGer 6B_1416/2016 vom 04.07.2017