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Entschädigung für aufgelösten Vertrag

Kennen Sie das: Sie haben einen Vertrag unterzeichnet (oft Franchise- oder Agenturvertrag), den Sie nicht einhalten konnten. In der Folge wurde das Vertragsverhältnis eingestellt und Ihnen eine Rechnung über den gesamten Restbetrag für die vereinbarte Laufzeit zugestellt. Allenfalls wurde eine Klage eingereicht und Sie sind bereits zur Schlichtungsverhandlung vorgeladen.

Die Angelegenheit überprüfen zu lassen, lohnt sich oft. Der beschriebene Sachverhalt stellt eine gängige Masche dar, mit welcher – oft junge und branchenfremde – Vertragspartner zu unberechtigten Zahlungen gedrängt werden. Tatsächlich geschuldet ist regelmässig weitaus weniger, als der in Rechnung gestellte Betrag.