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BSW-Seminar zu Filmproduktion

Je komplexer die Herstellung von Werbemitteln, desto unerlässlicher ist die Kenntnis wichtiger Management-Tools, z.B. der Handlungsanleitungen, Musterverträge, Checklisten. Schwerpunkt-Thema eines BSW-Seminars im September sind die Managment-Tools in der Werbefilmproduktion – ein Stiefkind in vielen Agenturen.

Die Werbefilm-Produktion ist komplex wie kaum eine andere Sparte der Werbebranche – komplex vorallem deshalb, weil eine Vielzahl von Beteiligten zusammenwirken: Agenturkunde, Agentur, Netzwerkagentur, Filmproduzent, Dienstleistungsproduzent, Regisseur, Ausstatter, Schauspieler, Sprecher, Models, Komponisten und ausführende Musiker. Sie alle buhlen um ihre Rechte (Nutzungsrechte, Mitwirkungsrechte, Genehmigungsrechte, Honorierung, Qualitätsansprüche usw.). Interessenkollisionen sind vorprogrammiert.

Auch Werbeagenturen haben mittlerweile erkannt, dass Geld verliert, wer wurstelt, und Geld nur verdient, wer sorgfältig vorbereitet und realisiert. Dazu gibt es – vorerst vorallem im Ausland – gute Managementtools. Für die Schweiz entwickelt gegenwärtig der Branchenverband Schweizer Werbe- und Kommunikationsagenturen (BSW) die von vielen Agenturen seit langem gewünschten Management-Tools. Die Anwendung dieser Tools ist Schwerpunkt eines Workshops im September (Siehe Kasten, Anmeldung über die BSW-Geschäftsstelle 01 361 37 60).

Die Fettnäpfe
Gelegenheit, in prallgefüllte Fettnäpfe zu treten, gibt es in der Filmproduktion (allerdings nicht nur dort!) zuhauf. Die häufigsten Gefahrenquellen sind die folgenden:

Die Frontleute kennen den Rahmenvertrag der Agentur mit dem Kunden nicht! Der Kunde beansprucht gemäss Rahmenvertrag umfassende Nutzungsrechte (an Werken und Talents), die Agenturmitarbeiter erwerben indes nur beschränkte Nutzungsrechte von den Darstellern und Produzenten. Eine häufige Gefahrenquelle auch bei Fotoshootings. Häufig können volle Rechte gar nicht erworben und übertragen werden. Weil die Rechte zum Beispiel der Komponisten bei der Suisa liegen und nicht beim Komponisten, oder weil Modells nie und nimmer uneingeschränkte Rechte übertragen wollen und können – der harte Kern von Persönlichkeitsrechten ist gar unverzichtbar. Deshalb ist eine Sondervereinbarung zum Rahmenvertrag nötig.

Der Streit um Geld führt häufig auf unsaubere, weil schlecht dokumentierte Abnahmeverfahren in den verschiedenen Phasen zurück. Dies sind: Genehmigung Ideepräsentation in Storyboard oder Treatment; Genehmigung von Offerten mit Auftragsbestätigung, Genehmigung von Acting (Darsteller), Location (Studio, Örtlichkeiten), Timing, Setaufbau, Kostümen, Text, Shotlist, (gezeichnete Ausdifferenzierung) anlässlich des Pre Production Meetings; Genehmigung der erste Schnittabnahmen (Off-Line Abnahme), Abnahme der Vertonung und später Abnahme der Online-Version und schliesslich die finale Abnahme aller Versionen. In jeder Phase sollte saubere Protokolle erstellt und Abweichungen vom ursprünglichen Briefing festgehalten werden.

Konflikte um Miturheberschaft und Rechte am Material?: Die Agentur ist oft für das Storyboard, die Rahmenhandlung und allenfalls gar teilweise für das Layout verantwortlich. Ein Storyboard kann urheberrechtlich geschützt sein. Die Agentur kann – je nach vertraglichen Abmachungen - allein oder mit der Produzentin zusammen miturheberrechtsberechtigt sein.

Wer haftet für Mängel (und was überhaupt kann als Mangel qualifiziert werden?). Wer haftet für Verzug, wenn die Versicherung nicht zahlt; und wer hätte welche Versicherung abschliessen können oder müssen? Beispiele aus dem englischen Vertragsmuster: Non-appearance Insurance, Employeers Liability Insurance, Commercial Producers Indemnity Insurance, Personal Accident Insurance, Negative Insurance, Vehicle Insurance, All Risks, Weather Insurance.

Wer haftet für Mehrkosten? Und: Wer hat wann eine Abmahnungspflicht?

 

Vertragsmuster und Verbände
Es gibt nur wenige Vertragsmuster. Auf internationaler Ebene das „Agreement for the Production of Commercials“, das sich auf das Manual und Agreement von IPA und APA bezieht. Der Vertrag kommt zwischen Agentur (agency producer) und Produzent (producer) zustande. Es werden darin die „Essentialia“ des Produktionsvertrages geregelt.

Musterverträge existieren in der Schweiz vorallem für die Spielfilm- und Dokumentarfilmproduktion. Die Produzenten sind im Schweizerischen Verband der Filmproduzentinnen (SFP) zusammengeschlossen ( Präsident Dr. Willi Egloff, Geschäftsführer Thomas Tribolet, 031 370 10 60).

Die Werbefilmproduzenten sind in der Swissfilm Association zusammengeschlossen (Präsident: Andres Brütsch, Geschäftsstelle 01 258 41 10; Infos und Mitglieder unter www.swissfilm.org). Allgemeine Geschäftsbedingungen aus dem Jahre 1995 sind in Überarbeitung.

Keine Berührungspunkte zur Werbefilmproduktion hat der Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz (FDS, Tel. 01 253 19 88). Mitglieder des Verbandes sind Film- und Drehbuchautoren, Regisseure und Autoren.

Nicht zuletzt auch unter dem Druck von Rahmenverträgen, welche dem Kunden eine weitgehende Rechtsübertragung garantieren, nimmt der Branchenverband Schweizer Werbe- und Kommunikationsagenturen (BSW) jüngst das Szepter selbst in die Hand und erarbeitet einen kunden- und agenturtauglichen Mustervertrag (erhältlich am BSW-Seminar im September oder über die BSW – Geschäftsstelle).

 

von Dr. iur. Bruno Glaus


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