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Arbeitgeber verweigert Ferien - o. k.?

Kurzfristig buchte ich vor wenigen Wochen ein Schnäppchen – eine Pauschalreise. Nun will mir mein Arbeitgeber die 2 Wochen Ferien nicht bewilligen, obwohl ich noch genügend Ferienguthaben habe.

I.G. Lachen

 

Gemäss Gesetz sind die Ferien „zu gewähren“. Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien (Art.329c OR). Falls Sie die Pauschalreise ohne Einwilligung von Ihrem Arbeitgeber antreten würden, wäre dies nicht korrekt, allenfalls gar ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Der Arbeitgeber hat auf die Wünsche des Arbeitnehmers soweit Rücksicht zu nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebes vereinbar ist (Art.329c OR). Ferien sind im Verlauf des betreffenden Dienstjahres zu gewähren und es müssen wenigstens zwei Ferienwochen zusammenhängen. Der Arbeitgeber muss den Einsatz seiner Arbeitnehmenden koordinieren. Im Zweifelsfall gehen bei kurzfristigen Dispositionen die Interessen des Betriebes vor. Es kommt somit darauf an, womit Ihr Arbeitgeber die Verweigerung begründet.

Übrigens: Die nicht im laufenden Dienstjahr bezogenen Ferien verfallen nicht zum Jahresende. Aber sie verjähren gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nach fünf Jahren seit dem letzten Tag, an dem noch die gesamten Ferien während des laufenden Dienstjahres bezogen werden können. Ferienguthaben können somit nicht über Jahre hinaus gehortet und dann nach mehr als zehn Jahren noch rückwirkend geltend gemacht werden.

 

von MLaw und lic. oec. Nathalie Glaus, publiziert in Obersee Nachrichten


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